Wenn sich aus einem störenden Ohrgeräusch ein größeres, anhaltendes Leiden entwickelt hat, sollten Sie eine „medizinische Rehabilitation“ (Reha) in Betracht ziehen. Mit effektiven, gut aufeinander abgestimmten psychosomatischen Maßnahmen wird dabei ein Unwichtigwerden und Überhören des Tinnitus in Gang gesetzt. Hier erklären wir Ihnen genau, wie Sie zügig an eine solche Reha-Maßnahme kommen.
Tinnitus-Rehabilitation (Reha)
Was ist eine Tinnitus-Reha?
Eine medizinische Rehabilitation hilft Menschen dabei, wieder auf die Beine zu kommen, wenn körperliche oder seelische Erkrankungen die berufliche Leistungsfähigkeit oder Teilhabe am Alltag einschränken.
Allgemein bekannt bekannt sind Reha-Maßnahmen nach einer schweren Krankheit, einem Unfall oder einer Operation. Doch auch für Betroffene von störenden Ohrgeräuschen gibt es in Deutschland gute spezialisierte Reha-Maßnahmen.
Rund 20 Kliniken in Deutschland bieten eine solche Tinnitus-Reha an. Unser exklusiver Tinnitus-Klinik-Kompass liefert Ihnen einen Überblick über sämtliche Tinnitus-Kliniken von Schleswig-Holstein bis Bayern, vom Rheinland-Pfalz bis Berlin. Die meisten dieser Einrichtungen sind Reha-Kliniken.
In Frage kommt eine Tinnitus-Reha, wenn
- alle sinnvollen, wohnortnah verfügbaren ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind
- die Lebensqualität stark gemindert ist
- die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist oder gar eine Erwerbsunfähigkeit droht
- das Tinnitus-Leiden von erheblichen depressiven Symptomen, Angstzuständen oder einer ausgeprägten Geräuschempfindlichkeit (Hyperakusis) begleitet ist
- eine psychische Stabilisierung erforderlich ist, bevor weitere ambulante Maßnahmen (z.B. kognitive Verhaltenstherapie) angegangen werden können
- die private oder berufliche Situation (Beziehungskrise, Mobbing usw.) mitverantwortlich für das Tinnitus-Leiden ist
Betrachten Sie die Tinnitus-Reha als eine potenziell sehr heilsame Auszeit: Sie sind (in fast allen Kliniken) in einem Einzelzimmer untergebracht, können Besuch empfangen, an vielfältigen Freizeit- und Bewegungsangeboten teilnehmen und die oft sehr reizvollen Kurorte und Landschaften erkunden.
Vor allem lernen Sie durch eine auf verschiedenen Ebenen zugleich ansetzende („multimodale“) Behandlung, Ihr Tinnitus-Leiden gezielt abzubauen.
Ziel der Tinnitus-Reha ist nicht, den Tinnitus ganz abzuschalten. Zwar klingt auch ein „chronischer“ Tinnitus nicht selten noch ab. Es gibt aber leider keine Therapie, die ein solches Abklingen gezielt bewirken könnte.
Ein ganz realistisches Therapieziel ist dagegen, dass Sie mit dem Ohrgeräusch wesentlich besser zurechtkommen und neue Lebensfreude gewinnen.
Mithilfe der multimodalen Tinnitus-Therapie können Sie bewirken, dass der Tinnitus – allmählich – regelrecht unwichtig wird, weshalb Sie ihn weitgehend überhören und in Alltag oder Beruf nicht mehr nennenswert beeinträchtigt sind. Mindestens große Schritte in diese Richtung sind selbst bei einem äußerst schweren und lange bestehenden Tinnitus-Leiden realistisch erreichbar.
Machen Sie sich klar: Die meisten Menschen, die einen Tinnitus haben, leiden Studien zufolge nicht darunter! Sie können auch dazugehören.
Am Beginn der Tinnitus-Reha steht meist eine gründliche HNO-ärztliche und psychologische Diagnostik. Die eigentliche Therapie verfolgt aber typischerweise keinen HNO-medizinischen, sondern einen psychosomatischen Ansatz.
Das erwartet Sie bei einer Tinnitus-Reha:
- Aufklärung und Beratung zu den Mechanismen und zur Beeinflussbarkeit des Tinnitus-Leidens (sowie bei Bedarf zur Geräuschempfindlichkeit, Schwindel, Depression, Angsterkrankung usw.)
- Hörtherapie, Aufmerksamkeitsumlenkung, Achtsamkeitstraining
- Erlernen von Stressbewältigungs- und Entspannungstechniken
- kognitiv-verhaltenstherapeutische Techniken, u.a. für eine Umbewertung und bessere Akzeptanz des Tinnitus
- Sport- und Bewegungstherapie, Physiotherapie
- ggf. Hörgeräteberatung
Medikamente können bei einer Tinnitus-Reha unterstützend eingesetzt werden, wenn es erforderlich und gewünscht ist, etwa zur Linderung von Schlafstörungen, Depressionen oder Angstzuständen.
Der Schlüssel: Ihre Mitwirkung
Voraussetzung für eine erfolgreiche Tinnitus-Reha ist, dass Sie bereit sind, aktiv an Ihrer Genesung mitzuarbeiten. Denn im Gegensatz zu einer Kur (die mit vorwiegend „passiven“ Behandlungen wie Massagen eher der Erholung dient) ist bei einer Tinnitus-Rehabilitation Ihre aktive Mitwirkung unerlässlich.
Schließlich ist die moderne multimodale Tinnitus-Therapie, wie sie heute international der „State of the Art“ ist, im Kern eine Hilfe zur Selbsthilfe. Das erdrückende Gefühl der Ohnmacht weicht dabei dem wunderbaren Erlebnis großer Selbstwirksamkeit. Dazu werden Sie umfassend aufgeklärt, motiviert und begleitet.
Die in der Reha erlernten Übungen und Fähigkeiten können (und sollten) Sie anschließend gut in ihren Alltag integrieren. Diese Maßnahmen wirken bei fast allen Betroffenen sehr gut – aber natürlich nur, wenn man sie auch umsetzt.
Ohne Ihre Mitwirkung und die Umsetzung im Alltag ist eine erhebliche Verbesserung oder gar nachhaltige Genesung vom Tinnitus-Leiden nicht zu erwarten.
Die Reha zeigt Ihnen sozusagen den richtigen Weg und gibt Ihnen die nötige Ausrüstung an die Hand. Gehen müssen Sie aber selbst. Wenn Sie sich darauf einlassen und nach der Reha halbwegs konsequent weitergehen, werden Sie wahrscheinlich reich belohnt – mit einer nachhaltig besseren Lebensqualität.
Keine Scheu vor dem Reha-Antrag
Mit unserem Reha-Ratgeber wollen wir es Ihnen so einfach wie möglich machen, eine Tinnitus-Reha in Anspruch zu nehmen. Der Reha-Antrag ist durchaus eine kleine bürokratische Herausforderung. Lassen Sie sich aber bitte nicht durch die Scheu vor etwas Papierkram abschrecken!
Ihr Arzt unterstützt Sie bei der Antragstellung, sodass Sie alles innerhalb weniger Tage auf den Weg bringen können. Wir beschreiben das Vorgehen nun im Detail und beantworten sämtliche Fragen, die in diesem Zusammenhang regelmäßig auftauchen.
Falls Ihr Arzt nicht über große Erfahrung bei der Verordnung einer Tinnitus-Reha verfügt, teilen Sie bitte diesen Ratgeber-Artikel mit ihm. So können Sie das Verfahren beschleunigen und Ihre Chancen erhöhen.
Insgesamt werden in Deutschland jährlich übrigens zwei bis drei Millionen Anträge auf Reha gestellt. Warum sollten Sie es nicht auch tun? Die große Mehrheit der Anträge wird bereits im ersten Anlauf bewilligt.
Anspruch und Antragstellung
Wie komme ich zu einer Tinnitus-Rehabilitation?
So gehen Sie vor:
- Sprechen Sie mit Ihrem Facharzt (z.B. HNO-Arzt, Arzt für Psychosomatik), Hausarzt oder Psychotherapeuten. Wenn der Arzt / Therapeut die Reha befürwortet, kann er sie Ihnen verordnen.
- Suchen Sie sich eine Reha-Klinik aus, die eine spezielle Tinnitus-Reha anbietet und Ihren Anforderungen entspricht. Ihre Wunschklinik(en) geben Sie im Antrag an. Wenn Sie das nicht tun, weist Ihnen der Kostenträger eine geeignete Klinik zu.
- Stellen Sie zusammen mit Ihrem Arzt den Reha-Antrag, in der Regel entweder bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Für Berufstätige ist meist die Rentenversicherung zuständig. Für Rentner und andere nicht berufsstätige Menschen die Krankenkasse (s.u.).
- Per Post erhalten Sie – hoffentlich – den Bescheid über die Kostenübernahme. Auch die vorgesehene Reha-Klinik wird unterrichtet.
- Sie vereinbaren mit der Reha-Klinik einen Aufnahmetermin. In der Regel teilt Ihnen die Klinik zeitnah schriftlich einen Termin mit.
Weitaus einfacher wäre es für Sie, wenn die Tinnitus-Reha als „Anschlussheilbehandlung“ im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt. Dann würde sie vom Sozialdienst des Krankenhauses organisiert. Diesen in der Praxis wenig genutzten Fall erklären wir unten gesondert.
Habe ich Anspruch auf eine Reha bei Tinnitus?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie als Sozialversicherte:r ein länger anhaltendes Ohrgeräusch haben, stark darunter leiden und die Rehabilitation Erfolg verspricht, dann haben Sie Anspruch auf eine Tinnitus-Reha.
Ihr Recht auf Reha ist im Sozialgesetzbuch (§4 SGB I) verankert. Demnach hat jeder Bürger, der in Deutschland sozialversichert ist, „ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit“.
Dies gilt unabhängig vom Alter. Schüler, Auszubildende und Studierende, angestellte und selbständige Berufstätige, Hausfrauen /-männer, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Rentner: Alle haben Anspruch auf eine Reha.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit durch einen Unfall, eine Operation, eine körperliche Krankheit oder Behinderung, eine psychische Erkrankung (z.B. Depression, Angststörung) oder eben durch ein Tinnitus-Leiden beeinträchtigt ist.
Eine Tinnitus-Reha ist angezeigt („indiziert“), wenn sich durch einen länger bestehenden Tinnitus ein erhebliches psychisches Leiden entwickelt hat (oder eine bestehende seelische Erkrankung verstärkt hat). Mediziner sprechen dann von einem „dekompensierten“ oder ‚“komplexen“ Tinnitus.
Ihr Arzt muss lediglich darlegen, dass die Tinnitus-Reha für Sie medizinisch notwendig und geeignet ist (s.u.), Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu beseitigen oder zu mindern, eine Verschlechterung zu verhindern oder Ihre Leistungsfähigkeit in Beruf und Alltag wiederherzustellen.
In Ausnahmefällen ist eine Tinnitus-Reha auch bei einem akuten (seit weniger als drei Monaten bestehenden) Ohrgeräusch möglich. Ein „chronischer“ Tinnitus ist keine zwangsläufige Voraussetzung – auch wenn die Reha meist erst bei einer Chronifizierung des Leidens beantragt und bewilligt wird.
Wie lange dauert eine Tinnitus-Reha?
Eine stationäre psychosomatische Reha bei einem größeren Tinnitus-Leiden dauert meist drei bis vier Wochen. Es können auch fünf bis sechs Wochen sein – je nach medizinischer Notwendigkeit.
Die vorläufige Reha-Dauer wird Ihnen im Bewilligungsschreiben mitgeteilt. Der Kostenträger richtet sich dabei nach der Schwere Ihrer Beeinträchtigungen (und nach Wirtschaftlichkeitserwägungen).
Die tatsächliche Dauer bestimmen Sie dann aber vor Ort gemeinsam mit Ihrem Reha-Team, je nach Therapiefortschritt.
Eine kürzer angelegte Reha kann bei Bedarf vor Ort verlängert werden, falls das medizinisch notwendig ist. Ebenso kann eine länger angelegte Reha verkürzt werden, falls Sie die Reha-Ziele vorzeitig erreichen.
Ist eine Tinnitus-Reha nur stationär möglich?
Nein. Es kommt auch eine ambulante Rehabilitation in Frage, bei der Sie wohnortnah nur tagsüber („teilstationär“ bzw. „tagesklinisch“) in eine Reha-Klinik oder ein ambulantes Reha-Zentrum kommen. Medizinisch (und auch für die Kostenträger) lautet der Grundsatz stets: ambulante vor stationärer Therapie.
Falls Sie in der Nähe einer geeigneten Reha-Klinik leben, können Sie die Tinnitus-Reha-Maßnahme in der Regel auch tagesklinisch absolvieren. Sie kommen dann von morgens bis nachmittags in die Klinik und essen dort auch zu Mittag.
Das Problem: Für die allermeisten Tinnitus-Betroffenen gibt es in Wohnortnähe keine passende Reha-Klinik, zumal die Kliniken meist fern der Ballungsräume in ländlichen Kurorten liegen. Anderweitige Angebote für eine spezielle Tinnitus-Reha in ambulanter Form gibt es in der Praxis de facto nicht.
Zwar finden sich – gerade in Ballungsräumen – vereinzelt ambulante Angebote für eine allgemeine psychosomatische Reha. Diese Reha-Maßnahmen sind jedoch nicht auf Tinnitus-Betroffene zugeschnitten.
Sofern die Beeinträchtigung durch den Tinnitus die wesentliche Quelle Ihres Leidens ist, empfiehlt sich aber unbedingt eine genau darauf zugeschnittene Therapie. Und diese findet sich eben – jedenfalls als Reha-Maßnahme – praktisch nur in Kliniken.
Eine stationäre Reha hat aber auch Ihre Vorteile: So kann gerade bei schweren Tinnitus-Leiden ein echter „Tapetenwechsel“ helfen, schädliche Muster aufzubrechen, die das Leiden im Alltag aufrechterhalten.
Auch kann es eine heilsame „Sogwirkung“ entfalten, wenn in der Klinik spürbar alles auf eine Besserung ausgerichtet ist, Ärzte und Therapeuten an einem Strang ziehen und motivierte Reha-Teilnehmer sich gegenseitig unterstützen.
Welche Alternativen zur Tinnitus-Reha gibt es?
Eine Reha-Maßnahme ist nicht die einzige Behandlungs-Option bei einem größeren Tinnitus-Leiden. Die wichtigsten Alternativen sind:
- Stationäre Krankenhausbehandlung: Einige Tinnitus-Kliniken sind keine Reha-Kliniken, sondern bieten eine ganz ähnliche multimodale Tinnitus-Therapie in Form einer „stationären Krankenhausbehandlung“ an.
Sie benötigen dafür meist nur eine Krankenhauseinweisung von Ihrem Facharzt. Allerdings bestehen zum Teil absurd lange Wartezeiten (z.B. aktuell bis zu anderthalb Jahre in der Schön-Klinik Bad Arolsen). - Ambulante Gruppen-Therapie: In vielen Regionen gibt es die Möglichkeit, eine ambulante Tinnitus-Retraining-Therapie (TRT) bzw. Tinnitus-Bewältigungs-Therapie (TBT) oder tinntituszentrierte Kognitive Verhaltenstherapie wahrzunehmen.
Diese hochwirksamen Therapien, auf denen ja die Behandlungskonzepte der Tinnitus-Kliniken basieren, sind sich in ihren Maßnahmen recht ähnlich und werden typischerweise in 8 bis 12 wöchentlichen Gruppensitzungen durchgeführt. Dazwischen gilt es, das Erlernte im Alltag einzuüben und „Hausaufgaben“ zu machen. Obwohl laut Studien bis zu 90 Prozent der Betroffenen durch diese Therapien mindestens eine erhebliche Besserung erfahren, werden die Kosten (meist 500 bis 1000 Euro) bedauerlicherweise noch immer nicht von der Krankenversicherung getragen. - Effektive Selbsthilfe-Programme: Da die genannten Tinnitus-Therapien ohnehin im Wesentlichen Anleitungen für eine wirksame Selbsthilfe sind, nutzen immer mehr Betroffene erfolgreiche Selbsthilfe-Programme wie unseres, mit denen sich die Maßnahmen sofort und günstig umsetzen lassen. Dieses Vorgehen wird längst auch von der Europäischen Tinnitus-Richtlinie empfohlen.
Werden die richtigen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen, wird eine Reha meist nicht erforderlich. Unser Selbsthilfe-Programm kann aber auch dazu dienen, Sie bereits vor der Reha „auf die richtige Spur“ zu bringen oder Ihnen anschließend die Integration in den Alltag zu erleichtern. - Individuelle Psychotherapie: Gerade Tinnitus-Betroffene mit einer ausgeprägten Depression, Angststörung oder anderen seelischen Leiden profitieren meist sehr, wenn sie sich von einem ambulanten psychologischen Psychotherapeuten oder qualifizierten Heilpraktiker für Psychotherapie (kognitive Verhaltenstherapie) helfen lassen. Dies ist allerdings kein Ersatz, sondern vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zu einer speziellen Tinnitus-Therapie.
Wer kommt für die Kosten der Reha auf?
Die Tinnitus-Reha wird vom Arzt verordnet und von Ihrem zuständigen Kostenträger bezahlt. Für die meisten Menschen ist das die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Rentenversicherung und gesetzliche Kassen tragen in der Regel sämtliche Kosten für die Behandlung, Unterkunft und Verpflegung – wobei die Klinik direkt mit dem Kostenträger abrechnet. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen. Auch die Kosten Ihrer An- und Abreise werden übernommen.
Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem beruflichen bzw. Versicherungsstatus ab:
- Für Erwerbstätige, Arbeitssuchende und Erwerbsminderungsrentner ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig. Die Reha dient in diesem Fall der Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit.
- Nicht berufstätige Erwachsene (Studierende, Hausfrauen /-männer usw.) sowie Rentner beantragen die Reha bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Hier zielt die Reha auf die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit. Die medizinische Reha ist eine Pflichtleistung der GKV. Daher besteht grundsätzlich ein Anspruch darauf – sofern ein Arzt diese Maßnahme verordnet.
- Privatversicherte erkundigen sich vorab bei ihrer privaten Krankenversicherung über die Kostenerstattung und Antragstellung. Die Privatkasse ist aber nur gefragt, wenn kein anderer Träger Vorrang hat, etwa die DRV, wenn die Reha dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient. Ansonsten gilt: Reha-Maßnahmen (im Jargon der PKV auch „Sanatoriumsbehandlungen“ genannt) sind keine Pflichtleistung der PKV. Daher hängt es vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab, ob die private Kasse die Reha-Kosten ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt.
- Beamte, Richter, Soldaten und Pensionäre wenden sich an ihre Beihilfestelle oder Zusatzversicherung.
Bei rentenversicherten Selbständigen, deren Reha dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient, übernimmt ebenfalls die DRV die Reha-Kosten. Andernfalls wäre die gesetzliche oder private Krankenversicherung gefragt.
In speziellen Fällen kommen auch andere Träger in Betracht: die Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallversicherung (wenn der Tinnitus Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist), die private Unfallversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt.
Rufen Sie bitte im Zweifelsfall beim vermuteten Kostenträger an und vergewissern Sie sich über die Zuständigkeit und Antragsvoraussetzungen in Ihren persönlichen Fall. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung für medizinische Rehabilitation erreichen Sie unter 0800 1000 480 70. Sie können sich bei der DRV oder Ihrer Kasse auch nach Servicestellen in Ihrer Nähe erkundigen, die Sie beraten.
Viele Ärzte haben die Reha-Antragsformulare vorrätig. Ansonsten erhalten Sie die Formulare auf den Internetseiten Ihres Kostenträgers oder in den Beratungsstellen vor Ort. Hier finden Sie die Formulare der Deutschen Rentenversicherung, wo sich der Antrag sogar online stellen lässt.
Falls Sie den Reha-Antrag beim „falschen“ Kostenträger einreichen, bedeutet dies nur eine zeitliche Verzögerung. Denn jeder Träger prüft als Erstes, ob er zuständig ist. Ist das nicht der Fall, muss er den Antrag innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterleiten und Sie darüber informieren.
Wie beantrage ich die Tinnitus-Reha?
Den Antrag für die Tinnitus-Reha stellen Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Facharzt (HNO-Arzt, Arzt für psychosomatische Medizin etc.), Hausarzt oder kassenzugelassenen Psychotherapeuten.
Sprechen Sie daher zunächst mit diesem Arzt bzw. Therapeuten. Wenn dieser die Reha befürwortet, kann es losgehen.
Übrigens kann prinzipiell jeder Haus- oder Facharzt Ihnen die Reha verordnen bzw. einen entsprechenden „Befundbericht“ ausstellen. Eine spezielle Qualifikation ist dafür (seit Jahren) nicht mehr erforderlich!
Allerdings erwarten Kostenträger zunehmend, dass die Reha von bestimmten Fachärzten in die Wege geleitet wird. Bitte erkundigen Sie sich dazu ggf. im Vorfeld bei Ihrem Träger.
Der Reha-Antrag besteht in der Regel aus:
- Hauptformular mit Angaben zu Ihren persönliche Daten, Beschäftigten- und Versichertenverhältnis usw., ggf. mit weiteren Anlagen (hier das Formular der DRV)
- Arztbericht („Befundbericht“) von Ihrem Haus- oder Facharzt (hier das Formular der DRV, hier das Muster-Formular der GKV)
- Selbsteinschätzungsbogen, in dem Sie u.a. Angaben zu Ihren Erwartungen an die Reha und zu persönlichen Belastungen machen (hier das Formular der DRV)
- Wunschklinik-Formular (Muster)
Formal stellen immer Sie den Antrag. Entscheidend ist aber, dass Ihr Arzt die Notwendigkeit der (stationären) Reha anhand Ihres Krankheitsverlaufs und Ihrer krankheitsbedingten Einschränkungen nachvollziehbar begründet (s.u.). Das erwartet der Kostenträger.
Besprechen Sie unklare Punkte in den Formularen mit Ihrem Arzt, damit Sie richtige und sinnvolle Angaben machen, die auch mit dem Befundbericht übereinstimmen. Füllen Sie insbesondere den Selbsteinschätzungsbogen in Absprache mit Ihrem Arzt aus. Stimmen Sie auch den Befundbericht mit Ihrem Arzt ab.
Bei Fragen zur Antragstellung bzw. zu Ihren Rechten können Sie sich von spezialisierten Anlaufstellen wie dem Arbeitskreis Gesundheit kostenlos beraten lassen (s.u.). Nutzen Sie diese Möglichkeit!
Reichen Sie den Reha-Antrag mit den oben genannten Dokumenten bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein. Achten Sie darauf, dass die Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind.
Wie muss der Reha-Antrag begründet werden?
Entscheidend für die Bewilligung ist der Befundbericht, in dem Ihr Arzt Ihnen stichhaltig attestiert, dass die Tinnitus-Reha unbedingt medizinisch notwendig ist. (Hier das Formular für die Deutsche Rentenversicherung, hier das Muster-Formular für die Gesetzliche Krankenversicherung.)
Der Kostenträger gibt grünes Licht, wenn er anhand dieses Berichts folgende drei Bedingungen erfüllt sieht:
- Reha-Bedürftigkeit: Die Tinnitus-Rehabilitation ist medizinisch notwendig, weil alle bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend geholfen haben.
- Positive Prognose: Sie können die Reha-Ziele realistisch erreichen. Ihr Gesundheitszustand bzw. Ihre Leistungsfähigkeit wird sich durch die Reha voraussichtlich verbessern.
- Reha-Fähigkeit: Sie sind körperlich und psychisch in der Lage, die Maßnahmen der beantragten Tinnitus-Reha durchzuführen.
TIPP: Das schlagkräftigste Argument für die Rentenversicherung als Kostenträger lautet, dass Sie ohne medizinische Rehabilitation Gefahr laufen, arbeitsunfähig oder gar erwerbsunfähig zu werden (bzw. zu bleiben).
Ihr Arzt dokumentiert im Befundbericht Ihre den Tinnitus bzw. das Tinnitus-Leiden betreffenden Diagnosen, Befunde und bereits erfolgte, aber nicht erfolgreiche Therapien (z.B. Kortison-Behandlung, Osteopathie, Schlafmittel usw.). Relevante medizinische Unterlagen sowie ggf. Berichte anderer Fachärzte werden beigefügt.
Tipp: Falls Sie noch bei anderen Medizinern oder Therapeuten in Behandlung waren, können Sie – bei Bedarf, als Zuarbeit für Ihren Arzt – eine entsprechende Dokumentation anfordern. Jeder Heilberufler in Deutschland ist verpflichtet, Ihre Befunde, Diagnosen und Behandlungen in Ihrer Patientenakte zu dokumentieren. Nach dem deutschen Patientenrechtegesetz (und auch nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung) haben Sie das Recht, jederzeit eine Kopie zu erhalten!
Ferner führt Ihr Arzt auf, welche Einschränkungen in Beruf und Alltag durch Ihr Tinnitus-Leiden hervorgerufen werden.
Ihr Arzt definiert in seinem Bericht auch klar die Ziele Ihrer Reha: nicht die Beseitigung des Tinnitus, sondern etwa das Wiederherstellen Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, das Erlernen von (Selbsthilfe-)Strategien zur Tinnitus-Bewältigung, den Abbau der Tinnitus-Belastung im Alltag und eine bessere Stress-Bewältigung.
Ihr Arzt sollte betonen, dass
- mögliche Tinnitus-Ursachen gründlich abgeklärt wurden
- die zur Verfügung stehenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. (Dass bereits eine ambulante Psychotherapie des Tinnitus-Leidens erfolgt ist, kann der Kostenträger aber nicht erwarten. Schon deshalb nicht, weil dafür heute leider Wartezeiten von 6 bis 18 Monaten die Regel sind.)
- die Tinnitus-Reha der medizinisch sinnvollste Weg ist, Ihren Gesundheitszustand bzw. Ihre Leistungsfähigkeit zu verbessern.
- die Reha dringlich ist
Krankenkassen oder die Rentenversicherung bewilligen eine stationäre Reha nur, wenn ambulante Maßnahmen – einschließlich einer ambulanten Reha – nicht ausreichen, um Ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Ihr Arzt sollte dies in seinem Bericht ausdrücklich ansprechen und betonen, dass weitere ambulante Maßnahmen nicht erfolgversprechend (oder nicht wohnortnah verfügbar) sind.
Auf jeden Fall bescheinigt Ihnen der Arzt in seinem Bericht Ihre Reha-Fähigkeit und eine positive Prognose. Er kann auch spezielle Erfordernisse Ihrer Reha-Behandlung klarstellen (z.B. Mitbehandlung einer Depression, Berücksichtigung starker Schwerhörigkeit) und/oder Ihrer Klinik-Wahl Nachdruck verleihen.
Für all das braucht Ihr Arzt keine Romane schreiben, die Formulare lassen dafür auch keinen Platz. Wenige klar formuliere Sätze genügen jeweils.
Darf ich meine Reha-Klinik frei wählen?
Grundsätzlich ja. Auf der Grundlage Ihres gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts können Sie die Klinik für Ihre Tinnitus-Reha selbst wählen. Der Kostenträger soll – so die Rechtslage (§8 SGB IX) – den „berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten“ entsprechen.
Nicht nur die medizinische Eignung der Klinik, auch Ihre persönliche und familiäre Lebenssituation soll dabei beachtet werden.
In einem Zusatzformular zum Reha-Antrag (Muster) können Sie eine Wunschklinik (oder auch mehrere) angeben. Daher lohnt es sich, die Behandlungskonzepte einschlägiger Tinnitus-Kliniken zu vergleichen und sich – am besten zusammen mit dem Arzt – Ihre Wunschklinik auszusuchen.
Grundvoraussetzungen für Ihre Klinik-Wahl sind:
- Die Klinik muss für die Behandlung Ihres Tinnitus-Leidens besonders geeignet und nach gesetzlichen Qualitätsstandards zertifiziert sein.
- Zwischen der Klinik und Ihrem Kostenträger muss ein Belegungs- bzw. Versorgungsvertrag bestehen (z.B. nach §38 SGB IX mit der DRV bzw. nach §111 SGB V mit den Gesetzlichen Krankenkassen).
Der Kostenträger versucht normalerweise, Ihrem begründeten Klinikwunsch zu entsprechen. Allerdings unterliegen die Träger auch einem (ebenfalls gesetzlich verankerten) Wirtschaftlichkeitsgebot. Daher darf der Träger Ihnen auch eine andere, aus seiner Sicht ebenso geeignete Klinik zuweisen, wenn dies kostengünstiger ist. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen (s.u.).
Welche Klinik ist die richtige für mich?
Wichtig ist, dass Sie eine Klinik auswählen, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Geht es allein um die Behandlung des Tinnitus-Leidens?
Oder sollen etwaige begleitende Erkrankungen wie eine Geräuschüberempfindlichkeit („Hyperakusis“), Schwindelerkrankung wie Morbus Menière, Depression oder Angsterkrankung mitbehandelt werden? Wenn ja, ist es wichtig, dass die Klinik auch über entsprechende Kompetenzen verfügt.
Sprechen die angebotenen therapeutischen Methoden Sie an? Überzeugt Sie das Behandlungskonzept?
Weil Ihr Wohlbefinden natürlich zur Genesung beiträgt, zählen auch „softe“ Aspekte: Ist Ihnen die Klinik sympathisch? Gefallen Ihnen die Freizeitangebote, die Umgebung und Landschaft?
Nähere Informationen zu den Behandlungsangeboten der Tinnitus-Kliniken finden Sie auf deren Websites, zu denen Sie unser TinnitusHeilen.de-Klinik-Kompass bringt. Sehr hilfreich ist außerdem der bewährte „Klinikwegweiser“ der Deutschen Tinnitus-Liga, den Sie hier für 15€ beziehen können.
Bei Interesse an einer Klinik erkundigen Sie sich bitte als Erstes immer, ob das Haus Vertragspartner Ihres zuständigen Kostenträger ist. Erörtern Sie Ihre Klinik-Favoriten dann mit Ihrem Arzt.
Wie begründe ich meinen Klinik-Wunsch?
Das entscheidende Kriterium für die Zuweisung der Klinik ist die medizinische Eignung, in diesem Fall zur Behandlung Ihres „dekompensierten“ bzw. „chronisch komplexen“ Tinnitus mitsamt etwaiger Begleiterkrankungen.
Der Kostenträger muss Ihnen die nachweislich am besten geeignete Klinik – ohne Mehrkosten – zuweisen, selbst wenn es günstigere Optionen gibt.
Zwar sind Kostenträger gesetzlich angehalten, auch nach Wirtschaftlichkeitserwägungen zu entscheiden. Bei einer besseren medizinischen Eignung muss der Träger aber höhere Kosten in Kauf nehmen.
Beachten Sie dabei: Die medizinische Eignung hat auch Vorrang vor Ihrem Wunsch- und Wahlrecht!
Daher ist es unbedingt ratsam, dass Sie bzw. Ihr Arzt Ihren Klinikwunsch in erster Linie damit begründen, dass diese Klinik am besten geeignet ist, Ihr Beschwerdebild zu behandeln und die Reha-Ziele zu erreichen.
Dafür sollten Sie ganz konkret wichtige medizinische sowie ggf. auch persönliche Gründe anbringen, zum Beispiel:
- Spezialisierte Behandlung: „Die Wunschklinik ermöglicht nachweislich eine genau für meine Tinnitus-bezogenen Beschwerden ausgelegte Therapie.“
- Kurze Wartezeit: „Ein zeitnaher Beginn der Tinnitus-Reha ist angezeigt. Die Klinik hat mir zugesichert, dass ich innerhalb von … Wochen aufgenommen werde.“
- Fachübergreifende Behandlung: „In dieser Klinik werden sowohl psychosomatische als auch orthopädische Faktoren behandelt, was angesichts meiner Beschwerden [HWS, Kiefer, Nacken etc.] medizinisch unbedingt erforderlich ist.“
- Begleit- oder Folgeerkrankungen: In der Wunschklinik ist auch eine Behandlung meiner Begleiterkrankungen [Depression / Schwindelerkrankung / Hyperakusis etc.] möglich, was für meinen Behandlungserfolg unabdingbar ist.“
- Einzeltherapie: „Das Konzept dieser Klinik sieht neben Gruppensitzungen auch engmaschige psychotherapeutische Einzelsitzungen vor, was angesichts meiner Depression unbedingt notwendig ist.“
- Barrierefreiheit: „Die Klinik ist eingerichtet auf stark Schwerhörige.“
- Wohnortnähe / -ferne: „Die Nähe der Klinik zu meinem Wohnort ist wichtig, damit meine Angehörigen mich besuchen können. Dies ist dem Behandlungserfolg zuträglich.“ / „Der große Abstand von meiner gewohnten (belastenden) Umgebung ist mir sehr wichtig.“
- Begleitperson / Haustier: „In der Wunschklinik kann mein Kind / Haustier mit mir untergebracht werden.“
Ist die GKV Kostenträger, lässt sich die Wunschklinik auch dann durchsetzen, wenn eine bessere medizinische Eignung oder wichtige persönliche Gründe nicht glaubhaft gemacht werden können. Gemäß Sozialgesetzbuch (§ 40 Abs. 2 SGB V) besteht für GKV-Versicherte nämlich ein Rechtsanspruch auf eine Wunschklinik, sofern diese medizinisch geeignet ist und Vertragspartner der Krankenkasse ist.
Allerdings muss der Versicherte etwaige Mehrkosten selbst tragen, wenn für die Auswahl einer teureren Einrichtung kein ausreichender Grund vorliegt, sondern diese z.B. wegen der idyllischen Lage oder komfortablen Unterbringung angestrebt wird.
Wie lange dauert es, bis ich den Bescheid erhalte?
Ihr Rentenversicherungsträger bzw. Ihre Krankenkasse muss Innerhalb von drei Wochen über die Kostenübernahme entscheiden. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Länger dauern kann es, wenn der Träger ein zusätzliches medizinisches Gutachten verlangt, um Ihren Rehabilitationsbedarfs festzustellen.
Falls Sie Ihren Reha-Antrag aus Versehen beim falschen Kostenträger eingereicht haben, muss dieser den Antrag innerhalb von 14 Tagen an den richtigen Träger weiterleiten und Sie darüber in Kenntnis setzen.
Was passiert nach der Bewilligung?
Wird Ihr Antrag auf Reha bewilligt, erhalten Sie und die gewählte Klinik zeitgleich einen Bewilligungsbescheid mit der Zusage der Kostenübernahme.
Ihr Bewilligungsbescheid enthält:
- voraussichtliche Dauer Ihrer Reha-Maßnahme
- Name und Anschrift der ausgewählten Reha-Klinik samt Ansprechpartner
- Hinweise zur Zuzahlung, zum Übergangsgeld während der Reha und zur Erstattung Ihrer Reisekosten
- Informationen zu Ihrem Widerspruchsrecht
In der Regel bekommen Sie – nach einer kurzen Bearbeitungszeit – von der Reha-Klinik ein Einladungsschreiben mit einem genauen Aufnahmetermin sowie Informationen zur Vorbereitung auf die Reha.
Falls Ihnen der Aufnahmetermin nicht zusagt, rufen Sie die Klinik an und vereinbaren etwas anderes. Rufen Sie auch an, falls sich die Klinik nicht zeitnah bei Ihnen meldet.
Wie lange ist die Wartezeit für eine Tinnitus-Reha?
Das kommt ganz auf die jeweilige Klinik an. Üblich sind Wartezeiten von wenigen Wochen bis zu einem Jahr.
Falls Sie zeitlich flexibel sind, lassen Sie vom Patientenmanagement der Klinik vermerken, dass Sie bereit sind, die Reha kurzfristig anzutreten – etwa wenn ein anderer Reha-Teilnehmer ausfällt. Mit etwas Glück können Sie die Anreise zur Reha dann schon innerhalb weniger Tagen oder Wochen antreten.
Wer berät mich zu meinen Rechten?
Folgende Beratungsstellen helfen Ihnen gern, kompetent und kostenlos mit Auskünften zu Ihren Rechten rund um eine medizinische Rehabilitation:
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
- Arbeitskreis Gesundheit
- Sozialverbände wie der VdK oder Sozialverband Deutschland (SoVD)
- Verbraucherzentralen
Die Links bringen Sie direkt zu den jeweiligen Beratungsangeboten bzw. Beratungssuchen. Lassen Sie sich einfach individuell beraten!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir (TinnitusHeilen.de) über diesen ausführlichen Ratgeber hinaus keine Hilfestellung bei der Antragstellung oder beim Umgang mit Ablehnungsbescheiden geben.
Unser Fokus liegt ganz auf der Beratung für eine wirksame Selbsthilfe und der direkten therapeutischen Hilfe bei Tinnitus-Leiden. Die beste Reha ist schließlich die, die man gar nicht (mehr) braucht.
Wird während der Reha mein Gehalt weitergezahlt?
Ja – wenn Sie vor der Reha nicht bereits länger krankgeschrieben waren. Es gilt die reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen, wobei die Reha wie ein Krankheitsfall gezählt wird. Das heißt:
- Wenn Sie aus der Arbeit heraus eine vierwöchige Reha antreten und danach weiterarbeiten, haben Sie keinerlei Einbußen.
- Wenn Sie durch eine längere Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vor der Reha schon ausgeschöpft haben und Übergangsgeld erhalten, wird dieses während der Reha weitergezahlt.
- Wenn die Sechs-Wochen-Frist während der Reha abläuft, müssen Sie Übergangsgeld beantragen.
Das Übergangsgeld beträgt bei Angestellten 68 Prozent (mit Kind 75 Prozent) des letzten Monatsgehalts, bei Selbständigen und Freiberuflern i.d.R. 80 Prozent des durchschnittlichen Monatseinkommens aus dem Vorjahr.
Muss ich noch etwas zuzahlen?
Grundsätzlich müssen volljährige Reha-Teilnehmer eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Bei einer dreiwöchigen Reha wären das also 210 Euro. (Diese Zuzahlung, die ja auch bei stationären Krankenhausbehandlungen anfällt, ist pro Kalenderjahr auf insgesamt maximal 42 Tage begrenzt.)
Wer ein geringes Einkommen hat, braucht Zuzahlungen nur bis einer Belastungsgrenze leisten. Bezieher von Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen zur Grundsicherung sind in der Regel vollständig von der Zuzahlung befreit.
Die teilweise oder vollständige Befreiung von der Zuzahlung muss beim Kostenträger beantragt werden. Von der Rentenversicherung und Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie entsprechende Formulare.
Kann ich mein Kind zur Reha mitnehmen?
Ja. Wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist, kann es Sie zur Reha begleiten. Die Kosten übernimmt der Träger. Alternativ können Sie einen Antrag für eine Haushaltshilfe stellen, die dann vom Träger für Sie organisiert wird.
Wie geht es nach der Tinnitus-Reha weiter?
Am Ende der Reha-Maßnahme besprechen sie, inwieweit Sie die Ziele der Rehabilitation erreichen konnten und mit welchen Selbsthilfe-Maßnahmen sowie ggf. Behandlungen Sie diesen Erfolg sichern oder ausweiten können.
Sie erhalten einen Entlassungsbericht, der den Verlauf und die Ergebnisse der Reha sowie konkrete Empfehlungen festhält.
Es ist nach einer Tinnitus-Reha in der Regel sehr wichtig, dass Sie zentrale Maßnahmen (gezielte akustische Ablenkung, Entspannung, psychologische Fähigkeiten usw.) noch über längere Zeit eigenverantwortlich fortführen.
Falls das Tinnitus-Leiden von einer Depression, Angststörung oder einer anderen seelischen Erkrankung begleitet ist, sollte dies möglichst zeitnah nach der Reha in einer individuellen ambulante Psychotherapie angegangen werden. Ein Auflösen solcher Leiden befördert die Genesung von einem Tinnitus-Leiden meist enorm. In der kurzen Zeit einer Reha kann dies aber kaum geleistet werden.
Wie oft kann ich eine Tinnitus-Reha machen?
Wenn Sie schon eine Tinnitus-Reha hinter sich haben, haben Sie grundsätzlich erst nach vier Jahren wieder Anspruch auf eine solche Maßnahme.
In der Praxis spielt dieser Zeitraum aber keine große Rolle. Denn entscheidend ist – auch nach der Gesetzeslage – immer die medizinische Notwendigkeit.
Falls eine erneute Reha unbedingt erforderlich ist, zum Beispiel weil abermals eine Erwerbsunfähigkeit droht, kann sie auch schon deutlich früher bewilligt werden.
Zugleich wird niemals eine erneute Reha genehmigt, nur weil der Zeitraum von vier Jahren vorüber ist.
Kann ich die Reha auch selbst zahlen?
Ja. Falls Geld keine Rolle spielt, können Sie die Kosten Ihrer Tinnitus-Reha natürlich auch selbst übernehmen. Je nach Klinik, Unterkunftsniveau, Behandlungsumfang etc. ist aber mit Kosten im hohen vierstelligen Bereich zu rechnen!
Diese Option käme etwa in Frage, wenn kein Kostenträger Ihre Reha-Kosten übernimmt bzw. Ihr Antrag abgelehnt wird – oder um die Antrags-Bürokratie zu umgehen und die Reha sehr schnell anzutreten.
Was ist eine Anschlussheilbehandlung?
Die Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation ist die unbürokratischste und schnellste Form der medizinischen Rehabilitation. Diese Reha erfolgt direkt im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung.
Eine Anschlussrehabilitation erfolgt häufig nach Unfällen oder Operationen. Sie kann prinzipiell aber auch für Tinnitus-Betroffene in Frage kommen, etwa nach einer Akutbehandlung in einer psychosomatischen oder psychiatrischen Klinik.
Wenn der behandelnde Krankenhausarzt eine solche Anschluss-Reha empfiehlt und der Patient einverstanden ist, wird die Reha ganz kurzfristig direkt vom Sozialdienst des zuführenden Krankenhauses organisiert. So ergeben sich für den Patienten weder ein größerer Antrags-Papierkram noch lange Wartezeiten.
Welche Corona-Maßnahmen gibt es in der Reha?
Alle Tinnitus-Kliniken setzen natürlich die geltenden Gesetze und Verordnungen des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes zum Infektionsschutz um. Dabei besteht eine Tendenz, die staatlichen Vorgaben überzuerfüllen. Auf den Webseiten der Kliniken können Sie sich über die aktuellen Maßnahmen informieren.
Während die meisten unserer Nachbarländer längst sämtliche Corona-Maßnahmen aufgehoben haben und auch in Kliniken zunehmend auf Eigenverantwortung setzen, verfolgt Deutschland einen Sonderweg, indem diverse Maßnahmen als „Basisschutz“ zeitlich unbegrenzt fortgeführt werden sollen.
Bei einer Tinnitus-Reha ist daher bis auf Weiteres mit Vorschriften wie einer durchgehenden Maskenpflicht in allen Klinikgebäuden sowie Besuchsverbot zu rechnen.
Dies kommt gesundheitlich gefährdeten oder ängstlichen Menschen entgegen. Für viele andere trübt es leider erheblich das Wohlbefinden, indem es zum Beispiel zwischenmenschliche Kontakte erschwert.
Ablehnung und Widerspruch
Was, wenn mein Reha-Antrag nicht bewilligt wird?
Falls Ihr Antrag auf Tinnitus-Reha von der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse abgelehnt wird, sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen! Dieser Schritt ist aussichtsreich, denn in der Praxis wird eine Reha sehr häufig erst nach einem Widerspruch bewilligt.
Legen Sie innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist – in der Regel vier Wochen – schriftlich Widerspruch ein und fordern Sie den Kostenträger auf, den ablehnenden Bescheid aufzuheben. Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift.
Entscheidend ist die Begründung Ihres Widerspruchs, vor allem in Form einer Stellungnahme bzw. eines Attestes von Ihrem Arzt oder Psychotherapeut (s.u.).
Wenn Sie für Ihre Begründung mehr als vier Wochen Zeit benötigen (etwa weil Arzttermine oder Atteste auf sich warten lassen), erklären Sie zur Fristwahrung zunächst knapp den Widerspruch. Verweisen Sie darauf, dass Sie die Begründung samt ärztlicher Stellungnahme bzw. Attest zeitnah nachreichen.
Warum kann die Tinnitus-Reha abgelehnt werden?
Die wohl häufigsten medizinischen Begründungen für die Ablehnung einer stationären Tinnitus-Reha-Maßnahme sind, dass
- eine ambulante Behandlung in diesem Fall ausreicht
- eine Akutbehandlung im Krankenhaus geeigneter ist
- der Antragsteller nicht rehabilitationsbedürftig ist, weil die Erkrankung die berufliche Leistungsfähigkeit oder Teilnahme am gesellschaftlichen Leben vermeintlich nicht (genug) einschränkt
- der Antragsteller nicht rehabilitationsfähig ist, weil seine körperliche oder psychische Verfassung eine Teilnahme an der Reha-Maßnahme nicht zulässt
- wenig Aussicht auf Erfolg der Reha besteht
Die Tinnitus-Reha kann aber auch aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden, etwa weil
- die letzte Reha weniger als vier Jahre zurückliegt
- der Versicherte die geforderte Mindestversicherungszeit nicht erreicht hat
- der Versicherte zu wenig Pflichtbeiträge gezahlt hat
In jedem Fall enthält der Ablehnungsbescheid eine Begründung. Falls sich der Kostenträger dabei auf ein Gutachten beruft (z.B. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung), fordern Sie dieses Gutachten an. Je besser Sie die Ablehnungsgründe kennen, desto leichter können Sie diese widerlegen.
Wie begründe ich meinen Widerspruch?
Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ganz genau die Begründung der Ablehnung. Ihrem Arzt wird schnell klar sein, ob und wie die Begründung zu entkräften ist.
Suchen Sie im Fall von Unklarheiten das Gespräch mit der Rentenversicherung bzw. Ihrer Krankenkasse, um Missverständnisse auszuschließen. Lassen Sie sich gern auch auch von einer der o.g. Anlaufstellen beraten.
Verfassen Sie zusammen mit Ihrem Arzt eine Stellungnahme, die auf die Ablehnungsgründe eingeht und diese stichhaltig widerlegt. Zugleich können Sie sich vom Arzt ein Attest geben lassen, das Ihre Reha-Bedürftigkeit oder -Fähigkeit unter Bezug auf die Ablehnungsgründe eindringlich bestätigt.
- Falls der Kostenträger ambulante Maßnahmen vorzuziehen möchte, sollte Ihr Arzt deutlich machen, dass in Ihrem Fall nur eine Tinnitus-Reha erfolgversprechend ist – etwa weil alle in Frage kommenden bzw. wohnortnah verfügbaren ambulanten Behandlungen bereits durchgeführt wurden und zu keiner (ausreichenden) Besserung geführt haben.
- Falls der Träger eine Akutbehandlung im Krankenhaus für geeigneter hält, sollte Ihr Arzt darlegen, dass Akutmaßnahmen Ihre Problematik allenfalls kurzzeitig lindern, während nur die Reha einen nachhaltigen, langfristigen Erfolg verspricht.
- Falls der Kostenträgers durch die Reha keine wesentliche Verbesserung erwartet, sollte der Arzt ausführen, dass die multimodale Tinnitus-Reha in vergleichbaren Fällen nachweislich meist erfolgreich ist.
Signalisieren Sie dem Kostenträger ruhig Ihre Bereitschaft zur Klage (s.u.), falls er Ihrem Widerspruch nicht stattgibt. Dies kann – stichhaltige medizinische Argumente vorausgesetzt – ein „Umdenken“ befördern.
Was, wenn meine Wunschklinik abgelehnt wird?
Möglicherweise bewilligt der Kostenträger zwar die Tinnitus-Reha, weist Ihnen aber anstelle Ihrer Wunschklinik eine andere Klinik zu. Dagegen können Sie ebenfalls schriftlich Widerspruch einlegen.
Begründen Sie möglichst stichhaltig, warum Ihre Wunsch-Klinik medizinisch besser geeignet ist, die Ziele Ihrer Reha zu erfüllen, oder warum sie besondere Anforderungen (z.B. Mitbehandlung psychischer Begleiterkrankungen) besser erfüllt. Fügen Sie ggf. eine entsprechende Stellungnahme Ihres Arztes bei.
Allerdings könnte der Widerspruch die Reha um mehrere Wochen verzögern. Wägen Sie also ab, was Ihnen wichtiger ist: die Reha möglichst schnell anzutreten oder Ihre Wunsch-Klinik durchzusetzen.
Was, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?
Falls der Kostenträger Ihnen die Tinnitus-Reha trotz Widerspruch nicht gewährt, steht es Ihnen frei, Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Auch hierzu können Sie sich von den o.g. Anlaufstellen beraten lassen.
Das Verfahren vor dem Sozialgericht kostet Sie keine Gerichtsgebühren. Wenn Sie sich aber – sinnvollerweise – von einem Anwalt für Sozialrecht vertreten lassen, müssen Sie dessen Honorar aus eigener Tasche tragen, falls Sie den Prozess verlieren.
Da die Sozialgerichte für gewöhnlich überlastet sind und sich Verfahren jahrelang hinziehen können, stellt man am besten (neben der Klage) einen „Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz“. Dann wird meist in kurzer Zeit entschieden.
Allerdings gibt es auch noch eine nervenschonende Alternative zum Gerichtsweg: Sie stellen nach einigen Monaten einen neuen Reha-Antrag, mit aktuellen Befunden und einer noch besseren Begründung der Notwendigkeit.
Fazit
Wir hoffen, dass wir mit diesem Ratgeber Licht ins Dunkel bringen und gerade Menschen mit einem schweren Tinnitus-Leiden den Zugang zu einer Tinnitus-Reha erleichtern können.
Egal für welchen therapeutischen Weg Sie sich entscheiden: Wir wünschen Ihnen alles Gute und eine baldige Besserung!
Quellen (Auszug)
- Dr. med Volker Kratzsch: Der Weg zur Rehabilitation. Rechtslage, Tipps und Kostenträger. In: Tinnitus-Forum 2/2018
- Dr. med Volker Kratzsch: Tinnitus – ein Experte antwortet. In: Qualitätskliniken – Das Rehaportal
- https://www.mediclin.de/einrichtungen-experten/reha-kliniken/reha-beantragen/