Wenn sich ein Ohrgeräusch eingestellt hat, Ihnen vielleicht gerade den letzten Nerv raubt, dann stellt sich die Frage: Soll ich weiter zur Arbeit gehen oder mich vom Hausarzt oder HNO-Arzt krankschreiben lassen?
Wie Sie sich entscheiden, kann Ihrer Genesung einen großen Schwung geben – oder aber Ihre Situation auf verhängnisvolle Weise verschlimmern. Damit Sie das Richtige tun, wäge ich hier die Vorzüge und Risiken einer Krankschreibung bei Tinnitus für Sie ab.
Für den Fall, dass Sie wegen des Ohrgeräusches lieber eine Arbeitspause einlegen möchten, gebe ich Ihnen außerdem einige sehr wichtige Verhaltensregeln an die Hand, die Ihre Genesung befördern.
Überblick
Soll ich trotz Ohrgeräusch weiter arbeiten gehen?
Ein „business as usual“ ist oft schwer möglich, wenn der Tinnitus einem zu schaffen macht. Das seltsame Geräusch beunruhigt oder besorgt Sie vermutlich. Vielleicht lässt es Sie schlecht schlafen. Wahrscheinlich fällt es Ihnen schwer, sich zu konzentrieren. Womöglich beeinträchtigt Ihr Zustand auch den Umgang mit Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten.
Sich nun für ein paar Tage oder Wochen vom Arzt arbeitsunfähig schreiben zu lassen, scheint da eine Menge Sinn zu machen. Sehen wir uns also erst einmal an, was für eine kleine Auszeit vom Job spricht.
Nutzen einer Krankschreibung bei Tinnitus
Ob, wie lange und auch warum ein Arzt Ihnen eine Tinnitus-Krankschreibung ausstellt, liegt ganz in seinem Ermessen. Grundsätzlich verhält es sich so:
- Bei einem neu aufgekommenen, akuten Tinnitus schreibt ein Arzt Sie krank, damit Sie entweder eine akute körperliche Ursache (z.B. Infekt) auskurieren können oder weil Ruhe und Erholung – nicht nur bei einem stressbedingten Tinnitus – oft ein Nachlassen oder gar Abklingen des Ohrgeräusches befördern. Die Dauer der Krankschreibung liegt in diesen Fällen typischerweise zwischen zwei Tagen und zwei Wochen.
- Bei einem länger anhaltenden Ohrgeräusch gründet sich die Tinnitus-Krankschreibung in der Regel auf eine anhaltende psychische Beeinträchtigung (etwa durch Schlaf- und Konzentrationsstörungen, innere Unruhe, Niedergeschlagenheit, Angstzustände), die das Arbeiten erschwert. In diesem Fall sind auch längere oder wiederholte Krankschreibungen zwischen zwei Wochen und einem Monat möglich – auch wenn dies fast immer mehr schadet als nutzt.
Falls Ihr Tinnitus offensichtlich durch eine akute Erkrankung – wie einen Atemwegsinfekt (Erkältung, Grippe, Corona) oder eine andere Infektion im Hals-, Nasen-, Ohrenbereich (z.B. Mittelohrentzündung) ausgelöst wurde, sollte es für Sie höchste Priorität haben, diese Erkrankung gut zu behandeln und schnellstmöglich auszukurieren. In diesem Fall sollten Sie sich die gebotene Ruhepause nehmen.
Auch wenn das Ohrgeräusch durch einen Hörsturz, ein Lärmtrauma oder eine Verletzung von Kopf oder Ohr verursacht wurde, sollten Sie sich krankschreiben lassen, um sich zu erholen und Ihren Hörsinn zu regenerieren.
Ganz eindeutig liegt eine Arbeitsunfähigkeit angesichts eines belastenden Tinnitus vor, wenn man durch ein Weiterarbeiten sich selbst oder andere Menschen in Gefahr bringen würde. Zum Beispiel ist es keine gute Idee, als Chirurg, Fluglotse, Busfahrer oder Kranführer zu arbeiten, wenn man aufgrund des störenden Tinnitus in der letzten Nacht kein Auge zugetan hat und überhaupt nicht bei der Sache ist.
Ein besonders gutes Argument für einen Krankenschein – nicht für jeden Arzt, aber doch für Sie – wäre auch, wenn Ihre Arbeit Sie derzeit stark stresst, belastet oder Ihnen zu schaffen macht.
Denn Stress – in seinen vielen negativen Formen – spielt bei der Entstehung eines Ohrgeräusches in den meisten Fällen eine große Rolle. Wie Neurowissenschaftler heute wissen, kann Stress sogar ganz allein einen Tinnitus auslösen, ohne dass es einer Störung des Hörens bedarf.
Und sobald das Ohrgeräusch erst einmal da ist, gedeiht es innerhalb eines alarmierten, überreizten Nervensystems. Dagegen verbessert jede Art spürbarer Entspannung, Entlastung und Erholung – gleich, ob körperlich, emotional oder gedanklich – die Chancen, dass der Tinnitus wieder abklingt.
Falls Ihre Arbeit Sie also sehr stresst, überfordert oder auf unangenehme Weise unter Druck setzt oder wenn Sie unter Ihren Arbeitsbedingungen oder einem belastenden Arbeitsklima (z.B. Mobbing) leiden, dann kann dies einer Genesung vom Tinnitus bzw. vom Tinnitus-Leiden erheblich im Wege stehen.
Sich hier durch eine Krankschreibung eine Atempause zu verschaffen, zur Ruhe zu kommen und sich zu erholen, könnte Ihnen dann sehr guttun und auch helfen, das Ohrgeräusch zum Abklingen zu bringen.
Das gilt nicht nur bei einem Stress-bedingten Tinnitus, sondern auch im Fall anderer Tinnitus-Ursachen. Denn das Tinnitus-Leiden speist sich immer aus Stress – eben aus der körperlichen und psychischen „Alarmreaktion“ auf das Geräusch.
Obendrein könnte eine Krankschreibung Ihnen reichlich Zeit verschaffen, um wegen Ihres Tinnitus verschiedene Ärzte, Heilpraktiker oder Therapeuten zu konsultieren und diverse vielversprechende (oder besser: „viel versprechende“) Behandlungen und Therapien auszuprobieren.
Da ein Tinnitus ja meist innerhalb der ersten Tage, Wochen oder Monate wieder verschwindet, während ein Abklingen dann allmählich immer unwahrscheinlicher wird: Würden Sie es nicht bereuen, wenn Sie nicht umgehend alles Mögliche täten?
Nun, unglücklicherweise ist dieser scheinbar logische Impuls allzu oft Ausgangspunkt einer tragischen Entwicklung.
Gefahren einer Krankschreibung wegen Tinnitus
Und damit sind wir auch schon bei dem einen, äußerst gewichtigen Argument gegen eine Krankschreibung: Sie gäbe Ihnen alle Zeit der Welt, sich mit Ihrem Tinnitus zu beschäftigen und dem störenden Geräusch Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit zu widmen!
Weiter (oder wieder) arbeiten zu gehen, würde Sie ablenken und einen großen Teil Ihrer Aufmerksamkeit binden. Der Austausch mit Kollegen, der freundliche Kontakt mit Kunden, kleine Erfolgserlebnisse im Job oder überhaupt die alltägliche Routine können bei einem Tinnitus enorm stabilisierend wirken.
Im Zuge einer Krankschreibung rückt das Ohrgeräusch dagegen meist noch mehr in den Vordergrund:
Vom Augenblick des Aufwachens bis zu dem Moment, in dem Sie endlich einschlafen, könnten Sie den gesamten Tag damit verbringen, unablässig die Lautheit des Ohrgeräuschs zu prüfen, über mögliche Ursachen des Tinnitus nachzugrübeln, sich jeder Menge Angstmacherei und Desinformation im Internet auszusetzen und sich wegen allerhand möglicher Szenarien Sorgen zu machen.
Sie könnten auch geneigt sein, die Zeit zu nutzen, indem sie von einer ärztlichen oder therapeutischen Abklärung oder Behandlung zur nächsten zu „hüpfen“ („Ärzte-Hopping“), in der Hoffnung, möglichst schnell wieder „gesund“ zu werden. Dies erzeugt aber viel Druck – und am Ende meist nur Frustration.
Natürlich sollte jeder Tinnitus zumindest HNO-medizinisch gründlich abgeklärt werden. Und wo es klare Hinweise auf eine organische Ursache gibt, sollte diese selbstverständlich auch behandelt werden. In der Praxis sind die allermeisten Tinnitus-„Behandlungen“ aber nur „Scheinbehandlungen“ – weder geeignet, den Tinnitus abzustellen, noch die Leidensspirale zu stoppen.
Zugleich führt eine Krankschreibung leicht in eine gewisse soziale Isolation, was das belastende Gefühl von Einsamkeit befördert. Ein Rückzug von Menschen und Aktivitäten ist bei einem störenden Ohrgeräusch aber niemals Teil der Lösung, sondern immer ein Teil des Problems. Denn ein Rückzug verstärkt die Tinnitus-Belastung und leistet obendrein depressiven Tendenzen Vorschub.
Wenn die berufliche Tätigkeit mit ihren geregelten Abläufen über längere Zeit wegfällt, gehen leicht Struktur und Sinn im Leben verloren. Stattdessen entsteht ein „Leerlauf“, der innere Unruhe, Unsicherheit und Sorgen befördert.
Nicht zu arbeiten, muss also nicht unbedingt erholsam sein. Bei einem störenden Tinnitus ist in der Praxis meist das Gegenteil der Fall. Denn im Zuge einer Krankschreibung verfällt man leicht in Verhaltens- und Denkweisen, die für Körper und Psyche puren Stress bedeuten. Belastende Gefühle wie Angst, Ärger, Niedergeschlagenheit oder Ohnmacht werden dadurch genährt – was Sie den Tinnitus noch lauter wahrnehmen lässt und die Belastung durch den Tinnitus noch verstärkt.
Leider entwickelt sich das – letztlich ja harmlose und ungefährliche – Tinnitus-Geräusch genau auf diese Weise immer wieder von einem anfänglich seltsamen, etwas lästigen Ärgernis zu einem riesigen, alles verdunkelnden „Ungeheuer“. Warum das so ist, kann die Forschung auch längst gut erklären:
Aus neurophysiologischer Sicht wird der Tinnitus im Hörzentrum des Gehirns durch Rückkopplungen aufrechterhalten und verfestigt, die sich vor allem aus der Stressreaktion auf den Tinnitus und der Aufmerksamkeit für den Tinnitus speisen.
Im Klartext heißt das:
Je alarmierter bzw. gestresster Sie körperlich, emotional und geistig (Anspannung, Beunruhigung, Angst, Sorgen etc.) auf den Tinnitus reagieren und je mehr Sie auf das Geräusch fokussieren, desto eher setzt sich der Tinnitus fest.
Und: Je gestresster Sie sind und je mehr Sie auf den Tinnitus fokussieren, desto mehr stört Sie das Geräusch auch, desto lauter erscheint es, desto mehr leiden Sie darunter. Das bedeutet dann: noch mehr Aufmerksamkeit für das Geräusch und noch mehr Stress.
Entsprechend trübe fallen dann natürlich auch Ihre Gedanken und Bewertungen über den Tinnitus und Ihre Situation aus.
Allerhand Ängste und Sorgen, negative Gedankenspiralen und Grübeleien, ein „Katastrophisieren“ in Bezug auf – ganz unrealistisch – pessimistische Zukunftsszenarien: All dies facht die Alarmreaktion zusätzlich an, lässt Sie den Tinnitus lauter wahrnehmen und lenkt noch mehr Aufmerksamkeit auf das Geräusch.
Je mehr Sie den Tinnitus dann gedanklich als „Katastrophe“ oder Bedrohung für Ihr gewohntes Leben bewerten, als etwas, das unbedingt „weg muss“ und mit aller Macht bekämpft werden muss, desto mehr stuft auch Ihr Hörsystem das Geräusch als etwas ungeheuer Wichtiges und Gefährliches ein – und gibt ihm „Vorfahrt“.
Schließlich ist unser Gehirn darauf getrimmt, etwas derart Wichtiges und Gefährliches andauernd zu präsentieren. Ganz zwangsläufig müssen wir so etwas im Blick behalten bzw. „belauschen“, wodurch der Tinnitus noch weiter in den Mittelpunkt rückt.
Das verstärkt dann die belastenden Gefühle, die wiederum noch mehr belastende Gedanken befördern – und so weiter.
Nach diesen im Kern ganz einfachen Mechanismen entwickelt sich häufig leider sehr schnell ein verzwickter Teufelskreis – und ein länger anhaltendes (oder gar dauerhaftes) Leiden am Ohrgeräusch.
Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wenn Sie ganz sichergehen wollen, dass der Tinnitus bestehen bleibt und Sie zunehmend darunter leiden, dann brauchen Sie einfach nur in Ihrem stillen Zuhause sitzen, den ganzen Tag dem Pfeifen, Piepen, Sausen, Rauschen oder Brummen in Ihrem Kopf zuhören, sich die ganze Zeit damit beschäftigen und innerlich dagegen ankämpfen.
Das ist schlicht und einfach das Allerschlechteste, was Sie momentan tun können.
Nichtsdestotrotz kann eine Krankschreibung absolut sinnvoll und überaus hilfreich sein. Letztlich ist dies in jedem Einzelfall abzuwägen. Wenn Sie sich aus einem der oben genannten guten Gründe für eine Krankschreibung entscheiden, vermeiden Sie bitte „nur“, in die hier skizzierte, verhängnisvollen Falle zu tappen.
Mit meinen Warnungen möchte ich Sie davor bewahren. Indem Sie verstehen, worin die Falle besteht, sind Sie bereits ein Stück weit davor gefeit. Was aber sollten Sie stattdessen tun?
Das Richtige Tun: Ablenken, Entspannen, aktiv bleiben
Je mehr Sie sich körperlich, emotional und gedanklich entspannen und je weniger Sie den Tinnitus beachten, desto besser stehen Ihre Chancen, dass das Geräusch wieder abklingt (oder zumindest zu etwas Unwichtigem wird, das Sie nicht nennenswert stört und das Sie im Alltag schlicht überhören).
Man betreibt die Genesung vom Tinnitus bzw. Tinnitus-Leiden nämlich gerade nicht, indem man sich mit nichts anderem als dem Tinnitus beschäftigt, sondern indem man ganz gezielt wenige hilfreiche Maßnahmen ergreift. Und diese Maßnahmen zielen gerade darauf,
- die körperliche, gefühlsmäßige und gedankliche „Alarmreaktion“ auf das Tinnitus-Geräusch abzubauen,
- die Bedeutung (empfundene Wichtigkeit und Bedrohlichkeit; gedankliche Bewertung) zu mindern und
- die Aufmerksamkeit für den Tinnitus zu senken.
Eine der einfachsten und wirkungsvollsten Maßnahmen – nicht nur, aber erst Recht wenn Sie krankgeschrieben zuhause bleiben – lautet: Meiden Sie weitgehend Stille.
Verschaffen Sie sich, wenn der Tinnitus bei relativ ruhiger Umgebung störend in den Vordergrund rückt, möglichst durchgehend eine angenehme akustische Ablenkung. Am besten, indem Sie schöne Musik oder als dezentes „Hintergrundrauschen“ spezielle therapeutische Klänge zur Tinnitus-Behandlung wie diese hören.
Lenken Sie sich in den nächsten Wochen viel ab, sodass möglichst wenig Aufmerksamkeit für den Tinnitus bleibt. Diese Ablenkung soll Sie nicht stressen, nicht in Aktionismus oder eine „Flucht“ vor dem Tinnitus umschlagen. Leben Sie einfach Ihr Leben. Ziehen Sie sich nicht zurück, sondern bleiben Sie aktiv. Tun Sie sich Gutes und suchen Sie Entspannung. Alles Angenehme, Gesellige, Wohltuende ist gut.
Um einem „Dauer-Rumliegen“ vorzubeugen, strukturieren Sie Ihre Tage. Planen Sie Sie Aktivitäten und setzten Sie diese um, auch wenn Ihre Stimmungslage Sie eher zur Inaktivität tendieren lässt. Entspannung, Bewegung und soziale Kontakte sind dabei wichtige Bausteine der Genesung.
Treffen Sie Freunde und Bekannte, unternehmen Sie etwas mit Ihrer Familie, telefonieren Sie (weitaus besser als Messenger-Nachrichten oder „Social Media“!). Bleiben Sie in Kontakt und Verbindung, auch wenn es Ihnen gerade nicht so gut geht und der Fokus auf den Tinnitus Ihr Erleben trübt.
Wenn es Ihnen möglich ist, unternehmen Sie Spaziergänge durch die Natur, und sei es der nächste Park. Falls ein plätschernder Bach, ein Wald mit zwitschernden Vögeln oder das Meer in der Nähe ist, verbringen Sie dort immer wieder einige Zeit, um „herunterzufahren“.
Machen Sie weiterhin auch das, was eben ansteht und getan werden „muss“: Einkaufen, Kochen, Putzen, die Kinder versorgen und mit Ihnen spielen, Briefe und Nachrichten beantworten, den Garten pflegen usw.
Praktizieren Sie sanfte Entspannungsübungen, zum Beispiel achtsames tiefes Bauchatmen (Atemmeditation), sanftes Yoga oder Autogenes Training. Ein angenehmer akustischer Hintergrund von Musik oder Therapieklängen erleichtert dies enorm. Nehmen Sie ein Bad, gehen Sie ins Schwimmbad oder in die Sauna, gönnen Sie sich eine Massage oder gar ein Wellness-Wochenende. Alles, was Sie „raus aus dem Kopf, rein in den Körper“ bringt, wird Ihnen in Bezug auf den Tinnitus helfen.
Bedeutet Arbeitsunfähigkeit „Hausarrest“?
Doch geht das alles überhaupt, wenn Sie krankgeschrieben sind? – Grundsätzlich ja, denn rechtlich sieht es so aus:
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist keine Anordnung für einen Hausarrest! Nach dem deutschen Arbeitsrecht muss sich ein Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung so verhalten, dass er möglichst schnell wieder gesund – also arbeitsfähig – wird.
Untersagt ist deshalb nur, was Ihre Genesung verzögert oder behindert. Jede Aktivität, die weder schadet noch nützt, ist Ihnen grundsätzlich erlaubt. Was man also im Krankenstand tun darf und was nicht, hängt vor allem von der Art der Erkrankung bzw. der Beschwerden ab.
Wenn der Arzt zum Beispiel bei einem grippalen Infekt strikte Bettruhe und Schonung empfiehlt, sollte man sich auch daran halten. Andernfalls riskiert man von Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.
Wenn Ihr Tinnitus jedoch nicht mit einer solchen akuten Erkrankung einhergeht, wäre es Ihrer Genesung sogar äußerst abträglich, wenn Sie sich ins „stille Kämmerlein“ zurückziehen und jegliche Aktivitäten vermeiden würden.
Stattdessen fördert jetzt jede Form der angenehmen Ablenkung und der Entspannung Ihre Genesung. Und dazu können eben auch familiäre oder gesellige Aktivitäten, sanfter Sport, eine kleine Wanderung, Ausflüge ins Grüne, ein Schwimmbad- oder Saunabesuch und vieles andere mehr gehören.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, besprechen Sie dies bitte vorher mit Ihrem Arzt. Um sich gegenüber Ihrem Arbeitgeber abzusichern, können Sie sich vom Arzt ergänzend zur Krankschreibung formlos attestieren lassen, dass bestimmte beispielhafte Aktivitäten in Ihrem Fall ausdrücklich Ihrer psychischen Erholung bzw. Genesung vom Tinnitus-Leiden zuträglich oder zumindest nicht abträglich sind.
Wenn schon Auszeit, dann richtig
Fassen wir also zusammen: Eine Krankschreibung kann ein hilfreicher „Boxenstopp“ sein, um Stress abzubauen und sich aktiv der Erholung und Genesung zu widmen. Wenn es Ihnen gelingt, die Chancen für sich zu nutzen und die Gefahren zu umschiffen, können Sie von einer kleinen Auszeit von Ihrer Arbeit profitieren.
Ihren Job dagegen weiterzumachen, auch wenn der störende Tinnitus Sie dabei vielleicht noch eine Zeit lang beeinträchtigt, könnte Sie auf sehr förderliche Weise vom Ohrgeräusch ablenken. Und Sie davor bewahren, dass das Geräusch einen noch größeren Raum einnimmt.
Es könnte Sie stabilisieren, Ihnen Struktur und Halt geben. In der Regel stellt sich dabei auch die Erkenntnis ein, dass das Arbeiten Ihnen sehr wohl gelingt, auch wenn Sie womöglich aufgrund der vorübergehenden Tinnitus-Belastung nicht ganz so leistungsfähig sind und Ihre Stimmung etwas getrübt ist.
Nicht zuletzt wären Sie an Ihrem Arbeitsplatz wahrscheinlich unter Menschen, im besten Fall unter mitfühlenden Kollegen, die sich vielleicht ein wenig um Sie kümmern und Sie aufheitern.
Denken Sie also besser zweimal oder dreimal nach. Am Ende kommt es natürlich auf Ihre ganz persönliche Situation (und auch auf die Einschätzung Ihres Arztes) an. Sollten Sie sich für eine Krankschreibung oder Auszeit entscheiden, tun Sie es bitte auf die richtige Weise.
Wenn Sie Ihre Tinnitus-Heilung ganz systematisch angehen wollen, lege ich Ihnen Das Große Tinnitus-Heilbuch ans Herz. Auf dem neuesten Stand von Forschung und Therapie bündelt es die erwiesenermaßen wirksamsten Heilungsstrategien zu einem einfachen Selbsthilfe-Programm.
Falls Sie sich in belastende Gedanken, Ängste und Pessimismus verstricken oder den Eindruck haben, nicht aus eigener Kraft aus der Leidensspirale herauszufinden, sollten Sie nicht zögern, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Sinnvoll ist dies auch, um eine noch größere seelische Not abzuwenden oder generell schneller wieder zurück in ein vom Tinnitus ungetrübtes Leben zu finden. Wir stehen Ihnen dafür gern zur Verfügung.
Persönliche Fallberatung
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Wie wirkt sich Tinnitus auf meine Leistungsfähigkeit aus?
Das Tinnitus-Geräusch an sich wirkt sich nicht auf die Leistungsfähigkeit und Produktivität am Arbeitsplatz aus.
Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung (je nach Studie etwa 5 bis 10 Prozent) hat einen Tinnitus. Die allermeisten Betroffenen leiden aber gar nicht oder nicht nennenswert unter dem Geräusch, blenden es im Alltag weitgehend aus und sind in Ihrer Berufsausübung überhaupt nicht eingeschränkt.
Um das ganz klar zu sagen: Sie können – selbst wenn der Tinnitus länger oder gar dauerhaft anhalten sollte – in ausnahmslos jedem Beruf leistungsfähig und erfolgreich sein.
Was die Leistung am Arbeitsplatz allerdings sehr wohl vorübergehend beeinträchtigen kann, ist das Leiden am Tinnitus.
Der einstweilige „Verlust der Stille“ durch das zunächst ungewohnte, nicht gezielt heilbare Dauergeräusch kann eine heftige körperliche und psychische „Alarmreaktion“ auslösen. Da dieser „Alarm“ größtenteils auf automatischen neurophysiologischen und unbewussten psychischen Vorgängen beruht, lässt er sich vom Betroffenen auch nicht einfach abstellen.
Starke belastende Gefühle wie Angst, Niedergeschlagenheit, Frustration oder Hilflosigkeit in Reaktion auf ein Tinnitus-Geräusch können die Leistung am Arbeitsplatz natürlich erheblich beeinträchtigen. Die empfundene Bedrohung durch das störende Geräusch und der ständige Impuls, gegen das Geräusch ankämpfen zu müssen, führen zu innerer Unruhe, einer übermäßigen „Wachsamkeit“ des Nervensystems und einer Überaufmerksamkeit für den Tinnitus. Hinzu kommen auf kognitiver Ebene belastende Gedankenspiralen, Grübeleien und Sorgen.
All dies bedeutet für Körper und Psyche einen enormen Stress, was unter anderem zu Schlafstörungen, Müdigkeit und Abgeschlagenheit sowie einem Mangel an Antrieb und Interesse führen kann. Dann fällt es natürlich schwer, sich am Arbeitsplatz, in der Ausbildung oder an der Uni wie gewohnt auf die anstehenden Aufgaben zu konzentrieren.
Dies muss aber nicht so kommen. Viele Betroffene eines akuten Tinnitus entwickeln nie ein nennenswertes Leiden. Wenn dies aber doch geschieht (woran niemand Schuld trägt, weil dies ohne entsprechende Kenntnisse und Beratung nicht steuerbar ist), lässt sich das Leiden gezielt abbauen.
Falls Sie derzeit also in Ihrer Berufsaussübung eingeschränkt sind, betrachten Sie dies nur als vorübergehendes, gut lösbares Problem.
Machen Sie sich klar: Auch viele andere Ereignisse können ganz ähnliche belastende Reaktionen wie die oben skizzierten hervorrufen und die Leistung am Arbeitsplatz vorübergehend stark beeinträchtigen, etwa eine Trennung, der Verlust eines Menschen, familiäre Konflikte, eine Erkrankung oder eine finanzielle Notlage.
Der Normalfall ist aber, dass man aus jedweder Krise – so ausweglos sie einem zwischenzeitlich auch erscheinen mag – letztlich wieder herausfindet, oft sogar gestärkt und mit ganz neuer Lebensfreude daraus hervorgeht.
So ist es auch beim Tinnitus.
Auch Kommunikationsprobleme bzw. Verständnisschwierigkeiten mit Kollegen oder Kunden lassen sich beheben. Sofern der Tinnitus mit einer Hörminderung einhergeht (z.B. nach einem Hörsturz), sind solche Probleme eine Folge der Hörminderung, nicht des Tinnitus. Die Hörminderung aber lässt sich mit einem Hörgerät ausgleichen.
Daneben können einzelne Aspekte des Tinnitus-Leidens – vorübergehend – zu Kommunikationsschwierigkeiten führen. Solange der eigene Fokus sehr stark auf dem Ohrgeräusch liegt und die Gedanken darum kreisen, steht natürlich viel weniger Aufmerksamkeit für anderes zur Verfügung.
Angesichts einer stark belasteten Psyche wiederum ist die eigene Aufnahmefähigkeit für Informationen, die Merkfähigkeit und die Lernfähigkeit zwangsläufig – vorübergehend – herabgesetzt, egal ob der Auslöser ein Tinnitus oder ein ganz anderes belastendes Lebensereignis ist.
Wer darf bei Tinnitus krankschreiben?
Eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) bei Tinnitus kann von jedem Hausarzt (Allgemeinmediziner) oder HNO-Arzt ausgestellt werden. Der Hausarzt kann die AU auch ohne zusätzlichen Facharztbesuch ausstellen.
Auch Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie („ärztliche Psychotherapeuten“) können eine Krankschreibung bei Tinnitus ausstellen, wenn eine entsprechende psychische Begleitsymptomatik (z.B. Anpassungsstörung, Angstzustände) besteht, die mit dem Ohrgeräusch verbunden ist.
Daneben kommen für eine Krankschreibung auch andere Fachärzte in Betracht, die mutmaßliche körperliche Tinnitus-Ursachen abklären oder behandeln, z.B. Neurologen, Orthopäden (bei HWS-Problemen) oder Kieferorthopäden.
Psychologische Psychotherapeuten oder Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen keine AU ausstellen.
Wie lange werde ich bei Tinnitus krankgeschrieben?
Die richtige Dauer einer Krankschreibung bei Tinnitus muss immer individuell abgestimmt werden. Pauschale Richtlinien gibt es dafür nicht.
Schließlich hängt dies wesentlich von Ihrer Lebens- und Arbeitssituation ab, von der Schwere Ihrer Tinnitus-Belastung – und vor allem davon, wie Sie die Auszeit nutzen: ob sie Ihnen eher schadet oder hilft.
Eine Krankschreibung, bei der Ihr Fokus noch deutlich stärker auf den Tinnitus fällt und die eine beginnende Leidensspirale nur verstärkt, kann gar nicht kurz genug sein. Eine Krankschreibung, bei der Sie sich tatsächlich erholen und Ihre Genesung aktiv befördern können, darf auch länger dauern.
Bei Vorliegen einer akuten organischen Tinnitus-Ursache schreibt der Arzt Sie in der Regel zunächst allein aufgrund dieser Ursache krank – z.B. bei einer Erkältung für drei bis vier Tage, bei einer Mittelohrentzündung für eine Woche oder bei einem grippalen Infekt für bis zu zwei Wochen.
Bei einem mutmaßlich Stress-bedingten Tinnitus oder bei Ohrgeräuschen, deren Ursache gänzlich unklar ist, wählen die meisten Ärzte eine Krankschreibung von wenigen Tagen bis rund einer Woche. Längere Krankschreibungen sind letztlich nur mit einer erheblichen psychischen Belastung in Reaktion auf das Tinnitus-Geräusch begründbar. Typische Diagnosen hierfür führen wir Ihnen weiter unten auf.
Darüber hinaus können Ihnen folgende Hinweise als Orientierung dienen:
Eine kurze Auszeit (einige Tage bis wenige Wochen) kann sinnvoll sein …
- bei akuter Verschlimmerung des Tinnitus (z.B. plötzlich viel lauter)
- wenn Sie merken, dass Stress oder eine akute Überlastung im Job das Geräusch massiv verstärkt
- wenn Sie über Ihre Arbeit hinaus privat zusätzlich stark gefordert sind (z.B. durch Kinderbetreuung, Pflege eines Angehörigen) und die Doppelbelastung Ihnen keine Erholung erlaubt
Eine längere Auszeit (mehrere Wochen bis Monate) kann sinnvoll sein …
- wenn die Arbeitsbedingungen oder das Arbeitsklima extrem belastend sind (z.B. durch Mobbing)
- wenn ein größeres Tinnitus-Leiden über längere Zeit anhält und ein Aufenthalt in einer Tinnitus-Klinik (Akutbehandlung oder Reha-Maßnahme) oder einer psychosomatischen Klinik ansteht.
- bei gleichzeitigem Vorliegen anderer erheblicher psychosomatischer bzw. psychischer Erkrankungen (z.B. schwere Depression), die längere Zeit zur Stabilisierung und Besserung erfordern.
Zu bedenken ist aber stets:
Je länger die Auszeit dauert, desto schwieriger kann der Wiedereinstieg ins Berufsleben werden. Zumal sich der eigene Zustand häufig gerade wegen der langen Krankschreibung verschlechtert und die Angst vor einer Rückkehr in den Job oder einer weiteren Verschlimmerung des Tinnitus dabei stetig anwächst.
Und: Passives Warten auf Besserung, verbunden mit diversen schädlichen Denk- und Verhaltensweisen (z.B. Rückzug, Grübeln, Dauerbeschäftigung mit dem Tinnitus) führt bei einer längeren Krankschreibung fast nie zu einer Besserung, sondern in aller Regel bloß tiefer ins Leiden.
Gerade längere bzw. immer wieder verlängerte Krankschreibungen über viele Wochen oder gar Monate können bei einem Tinnitus-Leiden hochgradig schädlich sein. Denn immer wieder leitet die erste, vom Arzt gut gemeinte AU-Bescheinigung eine Negativspirale ein, bei der sich der Betroffene dann immer weniger vorstellen kann, wie er in diesem Zustand wieder an die Arbeit zurückkehren soll. Dann kommen schnell Geldsorgen (Krankengeld) und Existenzängste auf, die wiederum den Tinnitus umso wichtiger und bedrohlicher erscheinen lassen.
Eine längere Krankschreibung muss daher unbedingt genutzt werden, um aktiv die eigene Genesung zu befördern, durch eine fundierte Selbsthilfe und/oder eine Psychotherapie und deren praktische Umsetzung im Alltag.
Wie bei anderen Gründen für eine Arbeitsunfähigkeit gilt auch bei Tinnitus: Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf (ungekürzte) Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen, wenn sie angesichts einer erheblichen Belastung durch das Ohrgeräusch arbeitsunfähig sind.
Danach würden Sie, wenn Sie gesetzlich versichert sind, das reduzierte Krankengeld für maximal weitere 72 Wochen erhalten.
Erfährt der Arbeitgeber von meiner Diagnose?
Nein. Der Arbeitgeber wird in Deutschland nicht über die Diagnose informiert. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit 1. Januar 2023 weitgehend das vorherige Verfahren mit dem „gelben Schein“ ersetzt, wird vom Arzt online an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
Der Arbeitgeber wiederum ruft die AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Die Krankenkasse kennt Ihre Diagnose, informiert den Arbeitgeber aber lediglich darüber, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und wie lange sie voraussichtlich dauert. Er erhält aber keinerlei Angabe über die Krankheit oder einen ICD-Code.
Sie als Patient erhalten vom Arzt direkt in der Praxis weiterhin eine „Ausfertigung für den Versicherten“ („Patientenexemplar“), in der Regel in Papierform. Hierauf sind Diagnose bzw. ICD-Code (z.B. H93.1 für Tinnitus) vermerkt.
Als Arbeitnehmer müssen Sie dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden (z.B. telefonisch oder per E-Mail). Die frühere Verpflichtung, dem Arbeitgeber den „gelben Schein“ zuzustellen, entfällt mit der eAU.
Diagnosen für eine Krankschreibung bei Tinnitus
Der Arzt muss die Krankschreibung mit einer entsprechenden Diagnose rechtfertigen. Bei einer kürzeren, erstmaligen Krankschreibung in Bezug auf einen akuten Tinnitus kann diese schlicht „Tinnitus“ lauten.
Bei längeren oder wiederholten Krankschreibungen ist dagegen eine psychosomatische oder Zusatzdiagnosen angezeigt, welche die Belastung in Reaktion auf den Tinnitus beschreibt.
In Ihrem „Patientenexemplar“ der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung finden Sie die Diagnose, kodiert mit einem oder mehreren „Diagnoseschlüsseln“ (sowie ggf. einer zusätzlichen Anmerkung des Arztes). Diese Diagnoseschlüssel entstammen einer Art Standard-Katalog von Erkrankungen und Gesundheitsproblemen, der ICD-10.
Falls eine akute Erkrankung vorliegt, die den Tinnitus mutmaßlich ausgelöst hat, wird der Arzt die Krankschreibung in der Regel mit dieser Erkrankung begründen, z.B. mit einem Erkältungsschnupfen (ICD-10 Code: J.00), einer Mittelohrentzündung (H66.x) oder einer Grippe (J09, J10, J11).
Nachfolgend erläutern wir Ihnen die typischen Diagnoseschlüssel für eine Krankschreibung „wegen Tinnitus“.
Soweit es dabei um psychische Belastungen geht, machen Sie sich bitte klar: Eine größere vorübergehende Belastung durch einen Tinnitus ist möglich. Die meisten Betroffenen kommen aber nach einer Weile mit einem Tinnitus sehr gut klar und leiden nicht mehr darunter! (Mehr dazu weiter unten.)
Wiedereingliederung nach Krankschreibung wegen Tinnitus
Um nach langem Krankenstand die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern, besteht die Möglichkeit einer behutsamen, stufenweisen Wiedereingliederung.
Zum Beispiel könnte ein früherer Vollzeitbeschäftigter zunächst mit zwei Arbeitsstunden pro Arbeitstag einsteigen. Dann wird die Arbeitszeit allmählich erhöht, z.B. um zwei Stunden alle zwei Wochen. Auch können die Aufgaben an die jeweilige Belastbarkeit angepasst werden.
Ein solch langsamer Einstieg nach längerer Auszeit aufgrund eines Tinnitus-Leidens ist sinnvoll, um Betroffenen die Sorge vor einer Verschlimmerung durch Überlastung oder Überforderung zu nehmen.
Eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ muss im Vorfeld mit dem Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsagentur) abgestimmt werden. Denn diese Form der Wiedereingliederung gilt als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation.
Um keinen Druck aufzubauen, gilt der Beschäftigte während der Wiedereingliederung auch weiter als arbeitsunfähig. Daher hat der Arbeitgeber während dieser Zeit auch keinen Anspruch auf seine Arbeitsleistung. Schließlich kann es sein, dass der Rückkehrer wider Erwarten mehr Zeit braucht oder doch überfordert ist.
Allerdings erhält man während der Wiedereingliederung auch nicht bereits wieder sein normales Gehalt, sondern weiterhin Krankengeld (bzw. das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung).
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